Beispielresolution

Thema: „Sport im Dienste von Frieden und Entwicklung“

Die Generalversammlung,

in Anerkennung der wichtigen Rolle, die die Mitgliedsstaaten und Organisationen der Vereinten Nationen durch ihre Programme im Bereich der menschlichen Entwicklung sowie dem internationalen Frieden durch Sport übernehmen,

betonend, dass die Kraft des Sports die internationale Gemeinschaft vereint, fest davon überzeugt, dass das Mobilisationspotential des Sports Menschen, unabhängig ihrer Herkunft, Religion und ihrer Kultur, zusammenführt und zum interkulturellen Austausch anregt,

in Bekräftigung des unschätzbaren Beitrages, den die olympische Bewegung dazu leistet, Sport als einzigartiges Instrument zur Förderung von Frieden und Entwicklung einzusetzen,

mit dem Ausdruck der Wertschätzung der bisherigen Arbeit und Errungenschaften des United Nations Office on Sport for Development and Peace (UNOSDP), der Sport for Development and Peace International Working Group (SDP IWG) sowie der Group of Friends of Sport for Development and Peace (GoF SDP) in New York und Genf,

besorgt darüber, dass das Recht auf Spiel und Freizeit in Artikel 31 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes zwangsläufig nicht jedem Kind gewährleistet werden kann,

zuversichtlich, dass Mängel und Rückstände durch internationale Kooperation verringert werden können,

  1. beschließt, die SDP IWG sowie die GoF SDP mit dem Ziel einer optimierten Produktivität in das UNOSDP einzugliedern,
  2. ersucht die Vereinten Nationen um einen Grundbetrag und fordert sämtliche Mitgliedsstaaten zu weiterer finanzieller Unterstützung auf, um die Haltung und Nachhaltigkeit der Organisation zu gewährleisten,
  3. kommt zu der Überzeugung, die Gesamteinnahmen und die projektspezifischen Ausgaben öffentlich einsehbar zu machen, um finanzielle Transparenz zu gewährleisten,
  4. unterstreicht die wichtige Funktion der öffentlichen Arbeit zur Stärkung der internationalen Präsenz des UNOSDP,
  5. schlägt vor, eine intensive Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen, wie „Coaches across Continents“, zu etablieren,
  6. kommt zu dem Schluss, dass folgende Maßnahmen zum Erlangen des von uns gesteckten Zieles von Sport als autonomes Instrument für Entwicklung und Frieden in der Gesellschaft notwendig sind:
    1. mobile Arbeit in temporären Sportcamps für Kinder und Jugendliche, in peripheren sowie zentralen Orten
    2. zentrale Sitze von Ausbildungsstätten zur dauerhaften Unterstützung der lokalen Bevölkerung,
  7. ermutigt Personen öffentlichen Interesses mit sportlichem Hintergrund zum Engagement an den Vorhaben, behält sich dabei aber vor, die Auswahl der Paten durch das UNOSDP zu treffen,
  8. unterstützt die Auswahlkriterien der Kooperationsorganisationen in Betracht auf Trainer bzw. Freiwillige in den Camps,
  9. legt nahe, dass trotz organisationsspezifischer Auswahlkriterien dennoch allgemeine und international geltende Auswahlkriterien für:
    1. Ausbilder, Ehrenamtliche und Freiwillige
    2. lokale, auszubildende Trainer
      sowie eine Zertifizierung aller Teilnehmer zur Anerkennung einzuführen sind,
  10.  empfiehlt den Ländern, sich bei Interesse an den Projekten aus Eigeninitiative zu bewerben, verweist aber zeitgleich auf die Möglichkeit der Impulsgebung durch das UNOSDP,
  11. beschließt, mit dieser Angelegenheit aktiv befasst zu bleiben.