AGB

1. Geltung der AGBs

  1. Der Vertrag zwischen dem Verein zur Simulation internationaler Politik (ZVR: 1880565793) und dem Teilnehmer der Modell UNO Wien über den Besuch der Veranstaltung wird mit der erfolgreichen vollständigen Anmeldung abgeschlossen. Mit der Erklärung, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen, unterwirft sich der Teilnehmer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (,,AGB”).
  1. Mit der Übertragung der Teilnahmeberechtigung auf einen Dritten, wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf den Erwerber übertragen. Der Veräußerer der Teilnahmeberechtigung ist verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.
  1. Für Personen, die sich in den Veranstaltungsräumlichkeiten aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.
  1. Den Anweisungen des Veranstalters ist immer Folge zu leisten. 
  1. Mit dem Erwerb einer Teilnahmeberechtigung stimmt der Teilnehmer der jeweiligen Hausordnung der Veranstaltungsräumlichkeit zu. 

2. Erwerb der Teilnahmeberechtigung

  1. Für den Erwerb der Teilnahmeberechtigung gelten die für die jeweilige Veranstaltung ausgewiesenen Preise.
  2. Der Erwerb der Teilnahmeberechtigung ist ausschließlich über die Modell UNO Wien Webseite (anmeldung.modell.uno) möglich.
  3. Die Zahlung der Teilnahmegebühr hat binnen 14 Tagen ab der Anmeldung über die Modell UNO Wien Webseite (anmeldung.modell.uno) zu erfolgen. Wird diese Frist überschritten, wird keine Teilnahmeberechtigung erteilt.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die sich den in 5. Verhalten bei Veranstaltungen angeführten Punkten widersetzen, den Erwerb von Teilnahmeberechtigungen zu untersagen und zu entziehen.
  5. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Bei Rücktritt sind keine Gründe anzugeben. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Anmeldung über die Modell UNO Wien Webseite (anmeldung.modell.uno).

3. Absage der Konferenz

  1. Sollte die Konferenz abgesagt werden, erhalten die Teilnehmenden ihren Konferenzbeitrag gänzlich oder teilweise zurück.
    1. gänzlich
      1. sofern vom Veranstalter noch keine Zahlungen an Dritte geleistet worden sind
      2. sofern vom Veranstalter an Dritte geleistete Zahlungen zurückerstattet werden können
    2. teilweise
      1. sofern vom Veranstalter an Dritte geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet werden können

Tritt b. ein, so werden die an Dritte geleistete Zahlungen gleichmäßig vom Konferenzbeitrag abgezogen und der übrige Betrag an die Teilnehmenden verteilt.

4. Zutritt zu den Veranstaltungsräumlichkeiten

  1. Die Berechtigung, einer bestimmten Veranstaltung beizuwohnen, wird mit der gültigen Teilnahmeberechtigung ausgewiesen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der Teilnehmer die Teilnahmeberechtigung rechtmäßig erworben hat.
  1. Die Veranstaltungsräumlichkeiten dürfen ohne eine gültige Teilnahmeberechtigung nicht betreten werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung zu prüfen und bei fehlender Teilnahmeberechtigung, den Zutritt zu den Veranstaltungsräumlichkeiten zu verweigern bzw. den Teilnehmer der Veranstaltung zu verweisen.
  1. Die Mitnahme von Waffen und alkoholischen Getränken in die Veranstaltungsräume ist nicht gestattet. 

5. Verhalten bei Veranstaltungen

  1. Teilnehmer können nach Ermessen der Veranstalter ohne Rückzahlung des Teilnahmegebühr der Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie:
    1. sich unangemessen Verhalten;
    2. andere Teilnehmer vor oder während der Veranstaltung durch ihr Verhalten stören oder belästigen;
    3. die Veranstaltungsräumlichkeiten beschädigen oder verunreinigen;
    4. wiederholt den Anweisungen der Veranstalter nicht nachkommen;

6. Einverständnis zur Bildnisveröffentlichung

  1. Möglicherweise werden während der Vorstellung vom Veranstalter oder von anderen durch den Veranstalter akkreditierte Personen Fotos aufgenommen, Filmaufzeichnungen angefertigt oder es erfolgen TV-Aufnahmen zur unmittelbaren Live-Sendung (nachstehend gemeinsam „Aufnahmen“). Mit dem Erwerb der Teilnahmeberechtigung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis dazu, dass Aufnahmen, auf denen er allfällig zu sehen ist, veröffentlicht oder sonst öffentlich – z.B. im TV oder im Internet – verbreitet werden, um die Öffentlichkeit über die betreffende Veranstaltung zu informieren. Das Einverständnis umfasst dabei auch eine Veröffentlichung und Verbreitung der betreffenden Aufnahmen für diese Zwecke durch Dritte, die solche Aufnahmen mit Zustimmung des Veranstalters anfertigen oder denen der Veranstalter solche Aufnahmen zur Verfügung stellt.

7. Datenverarbeitung

  1. Der Veranstalter verarbeitet zum Zwecke der Durchführung des Vertrags über die Teilnahme an der Veranstaltung den Namen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer der Teilnehmer. Diese Daten werden maximal für die Dauer eines Jahres gespeichert. Die Teilnehmer haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragung der Daten und Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist Sebastian Hietsch (hietsch [at] modell.uno).