Wien. In der diesjährigen Modell UNO befasste sich eines der Komitees 2 vom 12. bis zum 14. Februar mit dem Kongo-Konflikt. Die Delegierten diskutierten über humanitäre Unterstützung, Grenzsetzungen und die Sinnhaftigkeit der UNO-Friedensmission in diesem Konflikt.
Geschichtliches
Die Demokratische Republik Kongo (DRK) befindet sich seit den 1990ern in einem andauernden Konflikt.
Die DRK wurde vom belgischen König Leopold II. 1885 beansprucht. Unter der autoritären Herrschaft Belgiens wurde die Bevölkerung finanziell ausgebeutet. 1959 zog sich der Staat rasch aus der DRK zurück, nachdem er verkündet hatte, dass er die Kontrolle über das riesige Land nicht aufrechterhalten könne. Am 30. Juni 1960 wurde die DRK unabhängig. Die Grenzen des Staates wurden neu gezogen, die zahlreichen ethnischen Gruppen dabei jedoch nicht berücksichtigt. Die Demokratische Republik Kongo wurde diktatorisch geführt, es kam zu Korruption, wirtschaftlichem Niedergang und zu zwei Bürgerkriegen. Zu den gerade aufgezählten Konflikten trug der verübte Genozid in Ruanda bei, da im Zuge dessen etliche Angehörige der unterdrückten Minderheit Tutsi aus Ruanda flüchteten.
Derzeit wird die Republik Kongo demokratisch geführt, es gibt jedoch militärische Konflikte der kongolesischen Sicherheitskräfte mit einigen Milizen (vor allem M23 und ADF). Diese haben bereits mehrere Gebiete unter ihre Kontrolle gebracht und kämpfen vor allem um die zahlreichen Ressourcen, an denen die DRK reichlich hat. Angriffe auf die Zivilbevölkerung und Vergewaltigungen werden häufig als Waffe eingesetzt. Auch Hunger und Krankheiten stellen Probleme dar.
Aktuelle Verhandlungen
Die sich mit der Thematik auseinandersetzende Delegation setzt sich u.a. aus Vertretern den Staaten Ägypten, Belgien, Burundi, Deutschland, Eswatini, Kenia, Kongo (DRK), Ruanda und Südafrika zusammen. Zudem sind auch die Organisationen MONUSCO (Friedensmission der UNO im Kongo) und MSF (Ärzte ohne Grenzen), sowie der Milizen ADF und M23 vertreten.
Diskutiert wird u.a. über die Entwaffnung der Rebellengruppen, die Effektivität der MONUSCO in der DRK und die Verbesserung der humanitären Lage der Zivilbevölkerung. Zu Beginn der Verhandlungen hielten alle Delegierten eine einleitende Rede, in der sie ihre Standpunkte kurz zusammenfassten. Zunächst schien es so, als würde es nur schwer zu einer Einigung kommen, dennoch betonten alle Beteiligten, dass es sich um Gespräche auf Augenhöhe handle.
Wichtige Verhandler waren u.a. die MONUSCO, Ruanda, die Rebellengruppierung M23 sowie die Guerillaorganisation ADF, wobei Deutschland und Belgien die Vermittlerrolle einnahmen. Die finalen und schlussendlich zielführenden Verhandlungen wurden von Deutschland, der M23 und der DRK geführt.
Vor allem die Delegierten von Belgien und der DRK plädierten für einen Waffenstillstand in der Demokratischen Republik Kongo, um eine politische Lösung zu ermöglichen. Die Mehrheit der Staaten steht für eine Entmilitarisierung der Milizen ADF und M23 ein.
Zudem stand die Reformierung und Verbesserung der MONUSCO im Raum. Ruanda, Ägypten und Belgien, sowsssie die MONUSCO selbst forderten eine höhere finanzielle Unterstützung, um ein höheres Aufgebot der Friedenstruppen mit besserem Equipment zu ermöglichen. Als Investor dieser Forderung erklärte sich Deutschland bereit.
Beim Thema Staatsgrenzen gingen die Meinungen jedoch weit auseinander. Während u.a. Eswatini, Kenia und Ruanda für eine Festlegung und Sicherung der Grenzen plädierten, setzte sich die ADF für eine neue Grenzsetzung ein.
Resolution
Die Resolution adressiert die anhaltenden Konflikte in der Demokratischen Republik Kongo (DR) und betont die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit zur Friedenssicherung. Sie fordert regelmäßige Gipfeltreffen zwischen der DRK und dessen Nachbarstaaten, verstärkte diplomatische Bemühungen und die Umsetzung der Luanda- und Nairobi-Prozesse.
Zudem wird eine intensivere Zusammenarbeit zwischen internationalen Akteuren wie den Vereinten Nationen, der EU, der SADC, der EAC und der AU gefordert. Wichtige Punkte sind Entwaffnungsprogramme für paramilitärische Organisationen, die Förderung von Freihandelszonen und Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Gesundheit sowie die Unterstützung von Demobilisierungsprogrammen für ehemalige Kämpfer, insbesondere Kindersoldaten.
Weitere Forderungen beinhalten die Bekämpfung von Korruption, die Stellung von Minderheitsvertretern auf politischer und juristischer Ebene, die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Frauen und die Sicherstellung der Sicherheit von Arbeitern in der Rohstoffindustrie. Es wird auch die Einführung einer neuen Staatsanwaltschaft und die Schaffung fairer Gerichtsprozesse betont. Zudem wird die Bedeutung der Rückkehrmöglichkeiten von Flüchtlingen betont.
Finale Abstimmung
In Komitee 2 traf die ausgearbeitete Resolution auf Zustimmung von allen Delegierten. Die Resolution wurde in der Abstimmung in der Generalversammlung mit großer Mehrheit angenommen.